Es ist eine belastende Situation,
wenn der Vater, der Sohn, ein Freund, Verwandter oder Bekannter inhaftiert wird.
Wir möchten Ihnen
hier erste wichtige Informationen geben, die helfen können, mit dieser neuen Situation umzugehen.
Besuch
Jeder Strafgefangene hat die Möglichkeit, von Angehörigen und Freunden Besuch
zu empfangen. Modalitäten und Termine können in der Besuchsabteilung der JVA Waldeck unter der Telefonnummer 038 208 – 67 254 erfragt werden.
Ebenso dürfen Untersuchungsgefangene Besuch erhalten, soweit eine verfahrenssichernde Anordnung dem nicht entgegensteht. Auch hier geben
Ihnen die Mitarbeiter der Besuchsabteilung gerne Auskunft.
Während des Besuches können Getränke und Genussmittel aus den im Besucherraum stehenden Automaten zum sofortigen Verzehr erworben werden.
Nach dem Besuch besteht die Möglichkeit, einen aus dem Anstaltsautomaten erworbenen Beutel mit Tabakwaren und Genussmittel an den Gefangenen
zu übergeben.
Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung der Bediensteten Gegenstände zu übergeben oder anzunehmen.
Pakete
Gefangene können zu Weihnachten,
zu Ostern und zu einem vom Gefangenen selbst bestimmten Zeitpunkt jeweils ein Paket empfangen. Das Weihnachtspaket darf bis
zu 5 kg schwer sein, Oster- und Wunschpaket dürfen 3 kg nicht überschreiten.
Vor dem Empfang des Paketes muss der Gefangene eine Paketmarke beantragen und diese zusammen mit
einem Informationsblatt an den Absender des Paketes schicken. Dieser packt das Paket, füllt das
Inhaltsverzeichnis aus (Rückseite des Informationsblattes) und klebt die Paketmarke auf das Paket. Sodann kann es verschickt werden.
Geld
Besucher und Angehörige können für den Gefangenen
Geldeinzahlungen vornehmen. Zum einen kann dies während der Geschäftszeiten der Zahlstelle oder vor und
nach einem Besuchstermin erfolgen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, Geld zu überweisen:
Empfänger: JVA Waldeck, Name, Vorname des Gefangenen
Kontonummer: 140 015 18
Bankleitzahl: 130 000 00
Verwendungszweck: 365 196 0002 931, Name, Vorname und wenn gewünscht,
eine Angabe zum Zweck des Geldes (z.B. Einkauf, Schreibmaterial o.ä.)
Geschäftszeiten der Zahlstelle: Montag – Donnerstag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr und
Freitag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe sind auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.
Schriftverkehr und Telefonate
Strafgefangene können ohne
Beschränkung Post empfangen und versenden. Ebenso können sie im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Telefonate führen.
Der Schriftwechsel von Untersuchungsgefangenen wird auf verbotene Gegenstände überprüft. Im Einzelfall kann der
Anstaltsleiter die Textkontrolle anordnen, soweit dies aus Gründen der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden
Störung der Anstalt erforderlich ist. Der Schriftwechsel des Untersuchungsgefangenen mit seinem Verteidiger wird nicht überwacht.
Auch kann Untersuchungsgefangenen gestattet werden, auf eigene Kosten Telefonate zu führen.
Kontakt und Anreise
Justizvollzugsanstalt Waldeck
Zum Fuchsbau 1
18196 Dummerstorf – OT Waldeck
Tel.: 038 208 – 67 0
Fax: 038 208 – 67 105